Sehr geehrte Damen und Herren
Die Parteien werden zur Vergleichsverhandlung vorgeladen auf
Montag, 8. Mai 2017, 14:00 Uhr
vor das Bezirksgericht Höfe, Rathaus, Roosstrasse 3, 8832 Wollerau.
Die Parteien sind zu persönlichem Erscheinen verpflichtet.
Die Verschiebung einer Verhandlung wird nur aus zureichenden Gründen auf schriftliches Gesuch hin bewilligt. Verschiebungsgesuche können abgelehnt werden, wenn sie nicht sofort nach Kenntnis der Verhinderung gestellt und genügend durch Urkunden wie Bestätigungen usw. belegt worden sind (Art. 135 ZPO).
Die Parteien haben Adress- und Änderungen ihres ständigen Aufenthalts während eines Verfahrens unverzüglich anzuzeigen. anderenfalls Zustellungen an die bisherige Adresse unter Vorbehalt des Bundesrechts rechtswirksam sind (§ 95 JG).
Verfahrenssprache ist deutsch (§ 92 Abs. 1 JG). Muss mangels deutscher Sprachkenntnis ein Ubersetzer beigezogen werden, ist das dem Gericht vorgängig zu melden. Im Unterlassunasfall wird der Betroffene für die zusätzlichen Umtriebe kosten- und entschädigungspflichtig.
Mit freundlichen Grüssen
Der Gerichtspräsident
[pdf-embedder url=»https://herabsetzungsklage.ch/wp-content/uploads/securepdfs/2021/11/170301-anonym-BG-Hoefe-Vorladung-Vergleichsverhandlung.pdf» title=»170301 anonym BG Höfe Vorladung Vergleichsverhandlung»]