Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident
Mit Blick auf die am 8. Mai 2017 stattfindende Vergleichsverhandlung haben […] soweit anhand der bisher bekannten Fakten überhaupt möglich, eine güter- und erbrechtliche Auseinandersetzung von […] sowie der Nachkommen des Erblassers im beiliegenden Excel-Sheet vorgenommen (nachfolgend „Entwurf güter- und erbrechtliche Auseinandersetzung» bzw. Entwurf›) In der Beilage erhalten Sie den Entwurf zusammen mit den dazu gehörenden Beilagen als Hardcopy und auf einem USB-Stick.
Ausgangspunkt des Entwurfs war die von der Beklagten eingereichte güter- und erbrechtliche Auseinandersetzung Version 1, welche vom Berater der Beklagten, […], ausgearbeitet wurde (BB6). Die Kläger haben die Excel-Tabelle übernommen und soweit anhand der unvollständigen Fakten Überhaupt möglich, die notwendigen Korrekturen vorgenommen. Für alle Positionen, die vom Vorschlag von […] abweichen, haben die Kläger einen Kommentar eingefügt (blau, fett und kursiv) und die dazu gehörenden Belege beigelegt. Da zahlreiche Fakten weiterhin unbekannt sind und auch keine aktuellen Verkehrswertschätzungen vorliegen, wurden im Entwurf für die Zwecke der Vergleichsverhandlung (mindestens teilweise) Annahmen getroffen.
Der Entwurf erfolgt unpräjudiziell und er darf lediglich im Rahmen der Vergleichsverhandlung vom 8. Mai 2017 verwendet werden. Die Klager behalten sich ausdrücklich vor, im Rahmen einer allfalligen Replik bzw. weiterer Rechtschriften andere und weitere Positionen aufzunehmen bzw. den Entwurf abzuändern und zu erweitern. Die Kläger sind jedoch der Ansicht, dass die Materie derart komplex ist, dass eine Vergleichsverhandlung ohne detaillierte Angaben zur güter- und erbrechtlichen Auseinandersetzung von Seiten der Kläger kaum durchzuführen ist.
Freundliche Grüsse
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