Tag 1097 Verfügung – Fristerstreckung

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Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin

Wir beziehen uns auf Ihr Gesuch um Fristerstreckung vom 23. Mai 2017.

Die Frist zur Einreichung der Replik wird bis 20. Juni 2017 erstreckt.

Versäumen Sie diese Frist, sind Sie mit der Replik ausgeschlossen (Art. 147 ZPO)

Mit freundlichen Grüssen

Der Gerichtspräsident

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