Tag 1121 Verfügung – Fristerstreckung mit Androhung

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Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin

Wir beziehen uns auf Ihr Gesuch um Fristerstreckung vom 14. Juni 2017.

Die Frist zur Einreichung der Replik wird bis 21. August 2017 (inkl. Gerichtsferien) erstreckt.

Versäumen Sie diese Frist, sind Sie mit der Replik ausgeschlossen (Art. 147 ZPO).

Eine erneute Fristerstreckung wäre letztmalig.

Mit freundlichen Grüssen

Der Gerichtspräsident

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