Tag 1173 Verfügung – letztmalige Fristerstreckung

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Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin

Wir beziehen uns auf Ihr Gesuch um Fristerstreckung vom 8. August 2017.

Die Frist zur Einreichung der Replik wird letztmals bis 20. September 2017 erstreckt.

Versäumen Sie diese Frist, sind Sie mit der Replik ausgeschlossen (Art. 147 ZPO).

Mit freundlichen Grüssen

Der Vizegerichtspräsident

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