Tag 1263 Verfügung – Fristerstreckung mit Androhung

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Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt

Wir beziehen uns auf Ihr Gesuch um Fristerstreckung vom 6. November 2017.

Die Frist zur Einreichung der Duplik wird bis 6. Dezember 2017 erstreckt.

Versäumen Sie diese Frist, sind Sie mit der Duplik ausgeschlossen (Art. 147 ZPO).

Eine erneute Fristerstreckung wäre letztmalig.

Mit freundlichen Grüssen

Der Gerichtspräsident

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