Tag 1296 Verfügung – letztmalige Fristerstreckung

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Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt

Wir beziehen uns auf Ihr Gesuch um Fristerstreckung vom 6. Dezember 2017.

Die Frist zur Einreichung der Duplik wird letztmals bis 19. Januar 2018 (inkl. Gerichtsferien) erstreckt.

Versäumen Sie diese Frist, sind Sie mit der Duplik ausgeschlossen (Art. 147 ZPO).

Mit freundlichen Grüssen

Der Gerichtspräsident

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