Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin
Wir beziehen uns auf Ihre Eingabe vom 31. Januar 2018.
Sie erhalten Gelegenheit, bis 2. März 2018 eine schriftliche Stellungnahme zur Duplik vom 19. Januar 2018 einzureichen.
Im Unterlassungsfall wird Verzicht auf Stellungnahme angenommen.
Eingaben und Beilagen sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO).
Mit freundlichen Grüssen
Der Gerichtspräsident
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