Wir beziehen uns auf Ihre Eingabe vom 7. März 2018.
Sie erhalten Gelegenheit, bis 13. April 2018 (inkl. Gerichtsferien) eine schriftliche Stellungnahme zur Stellungnahme der Kläger vom 1. März 2018 einzureichen.
Im Unterlassungsfall wird Verzicht auf Stellungnahme angenommen.
Eingaben und Beilagen sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO).