In obgenannter Sache ist vorgesehen, im Hinblick auf einen Vergleichsvorschlag bzw. eine Vergleichsverhandlung folgende Liegenschaften im Sinne vorgezogener Beweisabnahmen gemäss den Ausführungen der Parteien schätzen zu lassen:
[…] Todestag und aktuell
Wir ersuchen um Mitteilung bis 4. März 2019, ob Sie mit den vorgezogenen Beweis-abnahmen einverstanden sind und ob Einwendungen gegen die vorgeschlagenen Experten bestehen.