Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt
Nach Durchführung des Schriftenwechsels unter Verzicht auf eine mündliche Hauptverhandlung und Rechtskraft des Entscheids betreffend Fristwahrung der Herabsetzungsklage, ist vorgesehen im nunmehrigen Beweisverfahren folgende Liegenschaften schätzen zu lassen.
[…]
Als Experten schlagen wir vor:
Für die Liegenschaften im Kanton Schwyz: […]
Für die Liegenschaften im Kanton Zürich: […]
Für die Liegenschaften im Kanton Tessin: […]
Wir ersuchen um Mitteilung bis 30. September 2019, ob Einwendungen gegen die vorgeschlagenen Experten bestehen.
Mit freundlichen Grüssen
Der Gerichtspräsident
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