Tag 1954 Stellungnahme zu Besichtigungstermin und Begleitung

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Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident

Ich beziehe mich auf Ihre Verfügung vom 4. September 2019. Meine Klienten haben keine Einwendungen gegen die vorgeschlagenen Experten.

Die Kläger beantragen, dass auch für das Grundstück der Verkehrswert aktuell eingeholt wird. Mit Bezug auf die Liegenschaften […] und […] verweisen die Kläger der guten Ordnung halber auf die Ausführungen in der Replik Rz. 107, wonach eine Schätzung per Kaufzeitpunkt nicht notwendig ist, da die Errungenschaft des Erblassers weder eine Ersatzforderung noch Anspruch auf einen Mehrwert hat.

Gerne teile ich Ihnen bereits heute mit, dass am Augenschein voraussichtlich meine Klienten zusammen mit einem Architekten teilnehmen werden. Die entsprechenden Vollmachten werde ich vorab dem Gericht einreichen. Ich bitte Sie, die Experten zu bitten, den Besichtigungstermin/Augenschein der Liegenschaften mit mir zu koordinieren.

Mit freundlichen Grüssen

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