Verfügung vom 23. Januar 2020
In Sachen […]
gegen […]
betreffend Feststellung Erbenstellung – Verkehrswertschätzung
hat der Bezirksgerichtspräsident verfügt:
Es wird eine Expertise angeordnet mit folgender Frage an den Experten:
Welches ist der Verkehrswert der Grundstücke:
[…]
Die Beklagte wird verpflichtet, dem Experten die Liegenschaft zugänglich zu halten.
Der Experte wird ermächtigt, bei den Parteien oder Drittpersonen die notwendigen Unterlagen einzuholen, sowie Hilfspersonen zur Vornahme der Expertise beizuzieher.
Der Experte wird ersucht, die Parteien zum Augenschein einzuladen und seinen Bericht dem Bezirksgericht Höfe, Wollerau, vierfach abzuliefern.
Der Experte wird daraut aufmerksam gemacht, nach bestem wissen und Gewissen zu amten und Verschwiegenheit zu wahren, unter Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen eines falschen Gutachtens und der Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 307 und Art. 320 StGB).
Der Gerichtspräsident
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