Tag 2080 Eingabe betreffend der Begleitung durch Fachperson

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Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Wie bereits mit Schreiben vom 30. September 2019 (in der Beilage) angekündigt, möchten sich meine Klienten an den Augenscheinen durch die gerichtlich eingesetzten Experten (mindestens teilweise) von einem Architekten begleiten lassen. Der Beklagten wurde mein Schreiben vom 30. September 2019 mit Verfügung vom 2. Oktober 2019 zugestellt und sie hat sich dazu nicht vernehmen lassen. Wir sind daher in guten Treuen bisher davon ausge-gangen, dass es keine Einwände gegen die Teilnahme einer Begleitperson gibt. Vergangene Woche habe ich nun erfahren, dass dies offenbar nicht der Fall ist. Ich beantrage daher um gerichtliche Klärung der Frage und die Genehmigung der Teilnahme einer Begleitperson im Rahmen der Augenscheine.

Vorab weise ich darauf hin, dass ich die Begleitperson instruieren werde, dass sie die Besichtigung durch die gerichtlich eingesetzten Gutachter in keiner Art und Weise stören oder auf den Gutachter Einfluss nehmen darf. Die Teilnahme der Begleitperson mit Fachkenntnissen gewährleistet eine effiziente Abwicklung des Verfahrens und verhindert, dass die Beklagte die Liegenschaften in einem späteren Zeitpunkt den Klägern nochmals für eine Besichtigung zugänglich machen muss. Die allfällige Störung der Mieter wird dadurch minimiert. Die Beklagte ist überdies «näher» an den Liegenschaften dran und hat umfassende Kenntnisse zu diesen, insbesondere auch weil ihr Sohn […] die Liegenschaften verwaltet und als Immobilienspezialist bereits über umfassende Informationen verfügt. Vor diesem Hintergrund gebietet es nicht nur die Waffengleichheit, sondern auch das rechtliche Gehör, dass meine Klienten die Möglichkeit haben, sich von einer Fachperson begleiten zu lassen, um später die erstellten Gutachten auch vernünftig analvsieren und beurteilen zu können. Die Begleitperson wird den Ablauf der Besichtigung in keiner Art und Weise stören oder beeinträchtigen.

Ich ersuche um antragsgemässe Entscheidung.

Mit vorzüglicher Hochachtung

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