Tag 2081 Verfügung – Einreichung einer Stellungnahme

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Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt

In der Beilage erhalten Sie die Eingabe der Kläger vom 3. Februar 2020

Sie erhalten Gelegenheit, eine schriftliche Stellungnahme bis 17. Februar 2020 einzureichen.

Im Unterlassungsfall wird Verzicht auf Stellungnahme angenommen.

Eingaben und Beilagen sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO).

Mit freundlichen Grüssen

Der Gerichtspräsident

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