Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident
Ich beziehe mich auf unser heutiges Telefonat in rubrizierter Angelegenheit und die Verfügung vom 1. April 2020, mit welcher uns die Expertisen und Rechnungen zugestellt wurden.
Wie heute telefonisch mitgeteilt, werden Sie nach Ablauf der Gerichtsferien Frist ansetzen, damit die Parteien zu den mit Verfügung vom 1. April 2020 zugestellten Gutachten und allenfalls auch den Rechnungen Stellung nehmen bzw. allfällige Ergänzungsfragen unterbreiten und Korrekturen beantragen können. Wie telefonisch erwähnt, liegen den Klägern nicht sämtliche Unterlagen vor, welche die Beklagte den Gutachtern zur Verfügung stellte und welche teilweise auch in den Gutachten erwähnt werden und damit in diese einflossen. Ich bitte daher höflich um Zustellung dieser Unterlagen.
In der Zwischenzeit wünsche ich Ihnen gute Gesundheit.
Mit freundlichen und kollegialen Grüssen
[pdf-embedder url=»https://herabsetzungsklage.ch/wp-content/uploads/securepdfs/2021/11/200406-anonym-Schreiben-an-Bezirksgericht-Hoefe.pdf» title=»200406 anonym Schreiben an Bezirksgericht Höfe»]