Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt
Wir nehmen Bezug auf unsere Verfügung vom 1. April 2020, mit welcher Ihnen die Gutachten zugestellt wurden.
Sie erhalten Gelegenheit, bis 13. Mai 2020 eine schriftliche Stellungnahme zu den Gutachten und den gutachterlich eingereichten Unterlagen einzureichen.
Verstreicht diese Frist ungenutzt, so wird Verzicht auf Stellungnahme angenommen.
Eingaben und Beilagen sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Ar. 131 7PO).
Mit freundlichen Grüssen
Der Gerichtspräsident
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