Bezugnehmend auf die Verfügung von 10. Dezember 2020 und das Telefonat mit Frau […] am 11. Dezember 2020, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass kein Brief der Beklagten vom 29. Januar 2020 bei uns archiviert wurde und wir Ihnen keine Kopie zukommen lassen können.