Bezugnehmend auf die Verfügung von 10. Dezember 2020 und das Telefonat mit Frau […] am 11. Dezember 2020, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass kein Brief der Beklagten vom 29. Januar 2020 bei uns archiviert wurde und wir Ihnen keine Kopie zukommen lassen können.
Entschuldigen Sie bitte unseren Fehler!
Freundliche Grüsse
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