Wir nehmen Bezug auf unsere Verfügung vom 10. Dezember 2020.
Sie sind mit dem Einreichen der angepassten Expertise, der Unterlagen sowie der Auflistung der persönlichen Kontakte gemäss unserer Verfügung vom 10. Dezember 2020 säumig.
Sie erhalten eine letzte Frist bis 18. Februar 2021 zum Nachholen der versäumten Handlung.
Eingaben und Beilagen sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO).