Tag 2441 Korrespondenz Gutachter hat keine Akten aufbewahrt

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Sehr geehrter Herr Burlet

Hiermit nehme ich Stellung zu Ihrem Schreiben vom 12. Januar 2021.

Die entsprechenden Verkehrswertschätzungen wurden durch mich im besten Wissen und Gewissen erstellt.

Zu der Forderung, eine Verkehrswertschätzung zum Kaufzeitpunkt am xx. xxx 1980 zu erstellen, muss ich folgendes mitteilen:

Es ist mir unmöglich, eine solche Schätzung zu erstellen, da ich weder den Gebäudezustand noch die Landpreise von 1980 kenne. Eine solche Schätzung wäre rein spekulativ und entspricht in keinster Weise einer seriösen Schätzung. Auch eine Schätzung über den Baukostenindex wäre nicht seriös. Aus diesem Grund lehne ich eine solche Schätzung ab.

Es liegt ein Kaufvertrag vom xx. xxx 1980 vor. Es ist mir leider nicht möglich, festzustellen, ob der damalige Kaufpreis dem effektiven Wert der Liegenschaften entspricht, aber ich denke, man kann davon ausgehen.

[…]

Ich lege noch einen USB-Stick bei mit sämtlichen Fotos, welche ich bei den Begehungen gemacht habe.

Freundliche Grüsse

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