Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt
In der Beilage erhalten Sie die Eingabe vom 15. Februar 2021.
Sie erhalten Gelegenheit, bis 4. März 2021 eine schriftliche Stellungnahme einzureichen.
Verstreicht diese Frist ungenutzt, so wird Verzicht auf Stellungnahme angenommen.
Eingaben und Beilagen sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO).
Freundliche Grüsse
Der Gerichtspräsident
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