Tag 2553 Verfügung – letztmalige Fristerstreckung

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Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin

Wir beziehen uns auf Ihr Gesuch um Fristerstreckung vom 19. Mai 2021.

Die Frist zur Einreichung von Ergänzungsfragen und Erläuterungen zu den eingeholten Gutachten (Art. 187 Abs. 4 ZPO) wird letztmals bis 14. Juni 2021 erstreckt.

Beachten Sie, dass die Säumnisfolgen der fristansetzenden Verfügung weiterhin gelten.

Freundliche Grüsse

Der Gerichtspräsident

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