Tag 2740 Bestätigung Vergleichsmodalitäten

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Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident

Besten Dank für die Zustellung der Eingabe der Kläger vom 12. November 2021. Es wird bestritten, dass die von den Klägern eingereichte Auflistung korrekt ist. Es wird in diesem Zusammenhang auf die mit der Klageantwort vom 2. Februar 2017 eingereichte fundierte Berechnung der Beklagten vom 18. Januar 2017 (BB 7) verwiesen.

Die Beklagte ist im Rahmen eines Vergleichs mit dem Vorschlag der Kläger einverstanden. Die Beklagte bittet das Gericht höflich, den Parteien einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Wie es die Kläger wünschen, bleibt die Anordnung von Obergutachten vorbehalten, wenn kein Vergleich zu Stande kommen sollte.

Die Parteien sind gemäss den Eingaben einverstanden, dass der gerichtliche Lösungsvorschlag auf folgenden Grundlagen basiert:

  • Verkehrswerte gemäss dem Schreiben der Kläger vom 4. Oktober 2021.
  • Keine Anrechnung des Wohnrechts der Beklagten (vgl. klägerisches Schreiben vom 12. November 2021).
  • Qualifikation der Investitionen von CHF 1’504’524.– als Errungenschaft des Erblassers (vgl. klägerisches Schreiben vom 12. November 2021).
  • Keine Berücksichtigung der Erträge aus unverteilter Erbschaft im Jahr 2021 (vgl. klägerisches Schreiben vom 12. November 2021).
  • Berücksichtigung der Rückstellung von CHF 200’000.– (vgl. klägerisches Schreiben vom 12. November 2021).

Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

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