Tag 288 Verfügung – Zustellung

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In der Beilage erhalten Sie die Eingabe von […] vom 5. März 2015.

Sie erhalten Gelegenheit, bis 30. März 2015 eine schriftliche Stellungnahme einzureichen.

Im Unterlassungsfall wird Verzicht auf Stellungnahme angenommen.

Eingaben und Beilagen sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO).

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