Tag 2907 Verfügung – Zustellung und Frist für Stellungnahme

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Sehr geehrte […]

Sehr geehrter […]

Im obgenannten Verfahren wird verfügt:

  1. Die Kläger erhalten die Stellungnahme der Beklagten vom 31. März 2022 zur Kenntnis.
  2. Die Beklagte erhält die Stellungnahme der Kläger vom 2. Mai 2022 samt Beilagen zur Kenntnis.
  3. Die Beklagte erhält Gelegenheit, bis 31. Mai 2022 eine schriftliche Stellungnahme zur Stellungnahme der Kläger vom 2. Mai 2022 einzureichen.

Eine Fristerstreckung wäre letztmalig.

Freundliche Grüsse

Der Gerichtspräsident

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