Tag 2930 Gesuch um Fristerstreckung

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Sehr geehrter Herr […]

Wir beziehen uns auf Ihr Gesuch um Fristerstreckung vom 31. Mai 2022.

Die Frist zur Einreichung der Stellungnahme zur Stellungnahme der Kläger vom 2. Mai 2022 wird letztmals bis 20. Juni 2022 erstreckt.

Beachten Sie, dass die Säumnisfolgen der fristansetzenden Verfügung weiterhin gelten.

Eingaben und Beilagen sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO).

Freundliehe Grüsse

Der Gerichtspräsident

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