Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident
Ich beziehe mich auf Ihre Verfügung vom 10. Mai 2022, in welcher die Beklagte die Möglichkeit erhielt, dem Gericht bis 31. Mai 2022 eine Stellungnahme zum Vergleichsvorschlag der Kläger einzureichen. Diese Frist wurde mit Verfügung vom 2. Juni 2022 freundlicherweise bis 20. Juni 2022 erstreckt. Die heutige Eingabe erfolgt damit innert Frist.
Namens der Beklagten nehme ich zum Vergleichsvorschlag der Kläger wie folgt Stellung:
Allgemeines
Die Darstellung und die geltend gemachten Forderungen der Kläger in deren Eingabe vom 2. Mai 2022 werden bestritten. Die von den Klägern geltend gemachten Ansprüche sind zu hoch. Damit die Angelegenheit abgeschlossen werden kann, akzeptiert die Beklagte diese Forderungen dennoch; dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und un-präjudiziell. Dieses Zugeständnis erfolgt unter der Bedingung, dass eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnet wird.
Um späteren Missverständnissen vorzubeugen, muss sich aus der Vereinbarung ergeben, ob die Kläger «Erben» oder «Nacherben» sind. Die Kläger beanspruchen den Pflichtteil. Sie machen somit eine Erbenstellung geltend. Die Nacherbenstellung entfällt unter diesen Umständen. Diese Punkte sind in die Vereinbarung aufzunehmen.
Zu Ziffer 2 des Vereinbarungsentwurfs der Kläger: Die Kläger verlangen die Bezahlung von CHF […] innert 5 Tagen nach Vertragsunterzeichnung. Diese Zahlungsfrist ist unangemessen kurz. Unabhängig davon verfügt die Beklagte zurzeit nicht über genügende liquide Mittel, um die Zahlungen zu tätigen. Die Beschaffung der liquiden Mittel benötigt deutlich mehr Zeit. Der untenstehende Vergleichsvorschlag der Beklagten enthält eine angemessene Regelung. Als Sicherheit, dass die Zahlungen geleistet werden, erhalten die Kläger eine Bankgarantie. Sie sind daher genügend abgesichert.
Zu Ziffer 4 des Vereinbarungsentwurfs der Kläger: Es ist nicht nachvollziehbar, wieso das Verfahren erst nach dem Zahlungseingang abgeschrieben werden soll. Die Zahlungen erfolgen erst, wenn das Verfahren beim Gericht abgeschrieben ist. Als Sicherheit, dass die Zahlungen geleistet werden, erhalten die Kläger eine Bankgarantie. Sie sind daher genügend abgesichert.
Zu Ziffer 5 und 6 des Vereinbarungsentwurfs der Kläger: Dies wird abgelehnt. Die Kläger haben überklagt. Die Beklagte kommt den Klägern jedoch dahingehend entgegen, dass die Gerichtskosten hälftig geteilt werden. Wie es bei einem Vergleich üblich ist, werden die Parteientschädigungen wettgeschlagen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das Angebot der Beklagten, den Klägern insgesamt zu bezahlen, sehr grosszügig ist. Der Gerichtsvorschlag ist rund CHF 125’000.– tiefer.
Vergleichsvorschlag
Die Beklagte schlägt unter Berücksichtigung des Ausgeführten folgenden Wortlaut der Vereinbarung vor:
- Die Parteien anerkennen die Erbenstellung der Kläger im Nachlass von […] und einen Erbanspruch der Kläger im Umfang ihres Pflichtteils. Einzige Erben von […] sel. sind daher zurzeit die Kläger sowie die Beklagte (Vorerbin).
- Die Beklagte bezahlt den Klägern in Abgeltung ihres Pflichtteils die folgenden Beträge: […]
- Die Beiträge gemäss Ziffer 2 vorstehend sind innert sechzig Arbeitstagen nach Vertragsunterzeichnung (Verfalltag) auf folgende Konti der Kläger zu überweisen: […]
- Die Beklagte legt bei Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen einer in der Schweiz domizilierten Bank vor, mit welchem diese die Ausführung der Zahlungen der unter Ziffer 2 vorstehend aufgeführten Be träge innert sechzig Arbeitstagen nach Vertragsunterzeichnung garantiert.
- Die Kläger erklären, dass sie mit Bezahlung der Zahlungen gemäss Ziffer 2 vorstehend im Sinne einer subjektiv-partiellen Erbteilung aus der Erbengemeinschaft sel. ausscheiden. Sie akzeptieren, dass die Beklagte den gesamten Nachlass von […] sel. zu «Alleineigentum» als Vorerbin erhält.
- Die Kläger unterzeichnen bei Vertragsunterzeichnung eine Grundbuchanmeldung, damit die Beklagte als Alleineigentümerin der Nachlassliegenschaften im Grundbuch eingetragen werden kann. Sie unterzeichnen zudem allfällige Bankformulare, damit die Nachlasskonti zu Gunsten der Beklagten saldiert oder auf den Namen der Beklagten umgeschrieben werden können. Die Unterschriften sind zu beglaubigen.
- Die Kläger verpflichten sich, alle notwendigen Erklärungen abzugeben und alle Schritte vorzunehmen, damit die Beklagte das alleinige Eigentum bzw. das alleinige Verfügungsrecht über alle Nachlassgegenstände und anderen Vermögenswerten betreffend den Nachlass von […] sel. erhält.
- Das Bezirksgericht Höfe wird ersucht, den Erbschaftsverwalter anzuweisen, die notwendigen Massnahmen für die Übertragung des Nachlassvermögens (Grundstücke, Bankkonti usw.) auf die Beklagte vorzunehmen, soweit dessen Mitwirkung erforderlich ist.
- Mit Ausnahme der vorerwähnten Zahlungen in der Höhe des Pflichtteils verzichten die Kläger auf jegliche erbrechtlichen und sonstigen Ansprüche betreffend den Nachlass von […] sel. (Nacherbschaft, Herabsetzungsansprüche usw.) sowie betreffend den (zukünftigen) Nachlass der Beklagten. Mit anderen Worten sind die Kläger mit Vollzug der vorliegenden Vereinbarung bezüglich aller Ansprüche im Zusammenhane mit dem Nachlass von […] sel. auseinander gesetzt und erklären den Verzicht auf alle erbrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit dem (zukünftigen) Nachlass der Beklagten.
- Die Parteien bestätigen, dass sie nach Erfüllung der Verpflichtungen dieser Vereinba rung per Saldo aller gegenseitigen Ansprüche auseinandergesetzt sind.
- Die Gerichtskosten tragen die Kläger einerseits und die Beklagte andererseits je zur Hälfte.
- Die Parteien verzichten gegenseitig auf eine Parteientschädigung.
- Für Streitigkeiten gilt der ausschliessliche Gerichtsstand von […]
- Die Parteien beantragen dem Bezirksgericht Höfe, das vorliegende Verfahren […] zufolge Vergleichs abzuschreiben.
- Das Bezirksgericht Höfe wird ersucht, der Beklagten eine Erbbescheinigung auszustellen. Die Kläger ziehen ihre entsprechende Einsprache hiermit zurück.
- Diese Vereinbarung wird 4-fach ausgefertigt (Parteien und Gericht je ein Exemplar).
Das Gericht wird ersucht, den vorstehenden Vergleichsvorschlag zu übernehmen bzw. den gerichtlichen Vergleichsvorschlag anzupassen. Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen bestens.
Vorzügliche Hochachtung
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