Sehr geehrte […]
In der Beilage erhalten Sie die Eingabe vom 20. Juni 2022.
Sie erhalten Gelegenheit, bis 7. Juli 2022 eine schriftliche Stellungnahme zur Stellungnahme der Beklagten einzureichen.
Verstreicht diese Frist ungenutzt. so wird Verzicht auf Stellungnahme angenommen.
Eingaben und Beilagen sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO).
Freundliche Grüsse
Der Gerichtspräsident
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