Tag 3011 Einverständnis Prozesskosten Parteienentschädigung

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Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident

Namens der Beklagten danke ich Ihnen für Ihre gründliche Analyse in Ihrem Schreiben vom 22. Juli 2022. An sich ist es nicht korrekt, dass die Beklagte der Klägerschaft eine Prozessentschädigung bezahlen muss. Damit die Angelegenheit jedoch erledigt werden kann, ist die Beklagte dennoch unpräjudiziell mit Ihrem Vorschlag einverstanden, dass die Klägerschaft einerseits und die Beklagte andererseits die Gerichtskosten von CHF 20’000.– (inkl. Auslagen und Kosten der Verfügung vom 26. September 2018) je zur Hälfte tragen und dass die Beklagte der Klägerschaft eine Prozessentschädigung von insgesamt CHF 3’000.– (inkl. MwSt.) bezahlen soll. Selbstverständlich steht dies unter dem Vorbehalt, dass eine Gesamtlösung erzielt werden kann.

Die Parteien führen zurzeit Vergleichsgespräche betreffend Details der Vereinbarung. Ich ersuche Sie deshalb höflich, das Verfahren im Moment nicht fortzusetzen. Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen bestens.

Mit vorzüglicher Hochachtung

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