Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich beziche mich auf Ihre Verfügung vom 22. Juli 2022. Die Kläger sind unpräjudiziell und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für den Vergleichsfall mit der in der Verfügung vom 22. Juli 2022 vorgeschlagenen Verteilung der Kosten- und Entschädigungsfolgen einverstanden, wonach die Gerichtskosten von CHF 20’000 je zur Hälfte getragen werden, d.h. von den Klägern zu pauschal CHF 10’000 (d.h. je CHF 5’000) und von der Beklagte zu CHF 10:000 und die Beklagte den Klägern eine Prozessentschädigung von CHF 3’000, d.h. je CHF 1’500 bezahlt.
Wie bereits in der Eingabe vom 6. Juli 2022 ausgeführt, sind die Kläger mit den Zahlen bzw. der Stosstichtung des Vergleichs einverstanden (Zahlung von CHF […] bzw. […]). Es wird integral auf die bereits gemachten Ausführungen in der Eingabe vom 6. Juli 2022 verwiesen. Der Vergleichstext muss in den technischen Details noch angepasst werden, was bilateral unter den Anwälten ohne Involvierung des Gerichts geschehen kann. Diesbezüglich hat bereits eine Kontaktnahme stattgefunden.
Nur unter der Voraussetzung, dass ein schriftlicher Vergleich zwischen den Parteien wie soeben in Eckpunkten dargelegt zustande kommt und das Verfahren vergleichsweise erledigt werden kann, sind die Kläger mit der Nichtfortsetzung des Verfahrens einverstanden.
Mit freundlichen Grüssen
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