Sehr geehrte […]
Sehr geehrter […]
Im obgenannten Verfahren wird verfügt:
- Die Kläger erhalten die Eingabe der Beklagten vom 10. Januar 2023 zur Kenntnis.
- Es wird mitgeteilt, dass mit der Fortführung des Verfahrens zugewartet wird und die Parteien um Mitteilung ersucht werden, falls der Vergleich nicht bis Mitte Februar
2023 abgeschlossen werden kann.
Freundliche Grüsse
Der Gerichtspräsident
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