Sehr geehrter Herr […]
In der Beilage erhalten Sie die Stellungnahme von […] vom 2. April 2015.
Sie erhalten Gelegenheit, bis 29. April 2015 eine schriftliche Stellungnahme einzureichen.
Im Unterlassungsfall wird Verzicht auf Stellungnahme angenommen.
Eingaben und Beilagen sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO).
Mit freundlichen Grüssen
Der Einzelrichter
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