Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident
In der erwähnten Angelegenheit beziehe ich mich auf Ihre Verfügung vom 17. Februar 2023, worin sie den Parteien mitgeteilt haben, dass das Verfahren bis 14. April 2023 pendent gehalten wird.
Leider konnte bisher das Steuerproblem nicht gelöst werden. Der Erbschaftsverwalter ist in dieser Angelegenheit tätig und in Kontakt mit der kantonalen Steuerverwaltung. Bevor nicht Klarheit betreffend dieser Angelegenheit besteht, kann die Vereinbarung nicht unterzeichnet werden. In Absprache mit […] ersuche ich Sie, mit der Fortführung des Verfahrens bis Ende Mai 2023 zuzuwarten. Für Ihr Verständnis danke ich Ihnen bestens. Für allfällige Rückfragen stehen Ihnen die Parteianwälte gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
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