Tag 3392 – Eingabe betr. Beantragter Sistierung

  • Post author:

Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident

Verdankenswerter Weise hat das Bezirksgericht Höfe seit dem 4. Oktober 2021 mit den Parteien erfolgreich einen Vergleich ausgehandelt. Die Hilfestellung des Bezirksgerichtes war weitreichend, beinhaltete sie unter anderem eine sehr aufwändige Berechnung.

Am 22. August 2022 wurde gemäss Eingabe von RA […] an das Bezirksgericht Höfe eine Einigung erzielt. Für die Ausarbeitung der Technikalitäten der Vereinbarung hat das Gericht das Verfahren in mehreren Schritten bis am 13. Dezember 2022 sistiert. Für die Erledigung eines Nachsteuerverfahrens hat das Gericht das Verfahren abermals in mehreren Schritten bis am 31. August 2023 sistiert.

Den Klägern war bis zur Eingabe der Beklagten vom 30. August 2023 nicht bekannt, dass die Einigung, welche erzielt wurde, von der Beklagten plötzlich wieder in Frage gestellt wird. Die Kläger haben – weder gerichtlich noch aussergerichtlich – Forderungen gestellt und es sind auch keine Forderungen der Beklasten bei den Klägern eingegangen. Das Verständnis der Kläger war und ist bis heute, dass eine Einigung bereits erzielt wurde.

So ist auch die Eingabe der Kläger vom 21. August 2023 zu verstehen. In der Eingabe stellen die Kläger einen Antrag an das Gericht, einen Termin festzulegen für die Unterzeichnung der durch die Parteien ausgearbeiteten Vereinbarungen.

Gerne möchten wir hier noch einmal betonen, dass wir an der getroffenen Einigung und an der Erledigung und Abschreibung des Verfahrens wie vorgesehen sehr interessiert sind. Gegen eine weitere Sistierung des Verfahrens haben die Kläger im Grundsatz nichts einzuwenden, weil es einstweilen einen unnötigen Prozess verhindert.

Wir bitten höflich um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüssen

[pdf-embedder url=»https://herabsetzungsklage.ch/wp-content/uploads/securepdfs/2023/09/230907-anonym-Eingabe-betr.-Sistierung-persoenliche-Abgabe.pdf» title=»230907 anonym Eingabe betr. Sistierung persönliche Abgabe»]