Verfügung vom 15. Dezember 2023
In Sachen […]
gegen […]
betreffend Feststellung Erbenstellung etc.
hat der
Gerichtspräsident
nachdem sich ergeben und in Erwägung:
[…]
verfügt:
Das Verfahren wird infolge Vergleichs als erledigt abgeschrieben.
Die Gerichtskosten in Höhe von CHF 20’000.00 werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt und vom Kostenvorschuss der Kläger von CHF 11’000.00 (CHF 13’000.00 abzüglich CHF 2’000.00 gemäss Verfügung vom 26. September 2018) und vom Kostenvorschuss der Beklagten vom CHF 6’000.00 bezogen.
Die Beklagte hat den Klägern unter dem Titel des Gerichtskostenersatzes CHF 1’000.00 zu bezahlen.
Die Beklagte hat CHF 3’000.00 in die Gerichtskasse zu bezahlen.
Die Beklagte hat den Klägern eine Parteientschädigung von CHF 3’000.00 zu bezahlen.
Der Gerichtspräsident des Bezirksgerichtes Höfe
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