Sehr geehrte Frau […]
Sehr geehrter Herr […]
Aufgrund der Bestreitung der Erbenstellung von […] durch […] wird einstweilen bis zum unbenutzten Ablauf der Verwirkungsfristen der erbrechtlichen Klagen bzw. bis zu einem rechtskräftigen Urteil über die Erbenstellung keine Erbbescheinigung ausgestellt (vgl. Tabea S. Jenny, Die Erbbescheinigung, Diss. Freiburg i. Üe. 2014, Rz 145, 642, 645, mit weiteren Hinweisen).
Die Parteien werden ersucht, das Gericht über die Anhebung allfälliger erbrechtlicher Klagen zu orientieren.
Mit freundlichen Grüssen
Der Einzelrichter
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