Tag 513 Korrespondenz mit Ankündigung Abbruch der Vergleichsverhandlung durch die Beklagte

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Sehr geehrter Herr […]

Unsere Kanzlei vertritt in der oben erwähnten Angelegenheit die Interessen von Frau […].

Mit Verfügung vom 19. August 2015 haben Sie das Schlichtungsverfahren sistiert. Namens meiner Mandantin widerrufe ich hiermit den Sistierungsantrag und bitte Sie, das Verfahren fortzusetzen. Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen.

Mit freundlichen Grüssen

[…]


Sehr geehrte Herr und Frau […]

Ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 12. Oktober 2015.

Sie verlangen Transparenz über den Nachlass. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass meine Mandantin die umfangreichen Fragen von […] jeweils ausführlich beantwortet und dokumentiert hat. Ich verweise Sie diesbezüglich an Ihre Anwältin. Zudem wurde offenbar ein umfassendes Sicherungsinventar erstellt. Es herrscht Transparenz bezüglich des Nach-lasses. Die vorhandenen Schätzungsgutachten bezüglich der Liegenschaften wurden Ihnen zugestellt. In diesem Zusammenhang besitzt meine Mandantin keine weiteren Unterlagen mehr.

Soweit Sie eine partnerschaftliche Nachlassverwaltung ansprechen, weise ich Sie darauf hin, dass Sie zurzeit keine (volle) Erbenstellung einnehmen und deshalb keine Verwaltungsbefug-nis haben. Ob Sie als virtuelle Erben zu betrachten sind, spielt dabei keine Rolle und kann offen gelassen werden.

Innert der gesetzten Frist bis 12. Oktober 2015 haben Sie meiner Mandantin keinen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Vor diesem Hintergrund muss angenommen werden, dass Sie nicht an einer gütlichen Einigung interessiert sind. Aus diesem Grund habe ich heute das Sistierungsgesuch beim Vermittler widerrufen. Sollten Sie trotzdem noch an einer gütlichen Einigung interessiert sein, erwartet meine Mandantin einen Vergleichsvorschlag.

Mit freundlichen Grüssen

[…]