Sehr geehrte Frau Kollegin
In der oben erwähnten Angelegenheit beziehe ich mich auf Ihr Schreiben vom 1. März 2016.
Seit dem Ableben von […] sel. hat meine Mandantin Ihren Klienten weit über 100 Fragen bezüglich des Nachlasses zeitnah und pflichtbewusst beantwortet. So unter anderem auch wie die Liegenschaften im […] finanziert wurden (inkl. Unterlagen). Des Weitern konnten sich […] und […] als virtuelle Erben, mittels Auskunftsbescheinigung des Bezirksgerichtes Höfe, bis zum Ablauf der einjährigen Verwirkungsfrist, d.h. bis spätestens am xx. xxx 2015 Informationen zur Erbschaft bei Ämtern, Banken usw. einholen.
Wie auch schon des Öfteren erwähnt, hat meine Mandantin keine Kenntnisse über den von Ihnen beschriebenen Vermögensabfluss im Jahre 2013. Gemäss Ihrer Aufstellung ist davon auszugehen, dass es sich aufgrund der Bezeichnungen der Konten als Geschäftskonten um Geldabflüsse im Zusammenhang mit der Geschäftsaufgabe handeln könnte.
Ihre Klienten gaben vordergründig immer vor, die Angelegenheit gütlich erledigen zu wollen. Jedoch unternahmen sie nie Anstrengungen in dieser Richtung. Auf meine Aufforderung im Schreiben vom 30. September 2015 hin, dass Ihre Klienten einen Vergleichsvorschlag unterbreiten sollen, haben Ihre Klienten nicht einmal reagiert. Obwohl unseres Erachtens davon auszugehen ist, dass die Herabsetzungsklage zu spät eingereicht wurde, war meine Mandantin bisher zu Vergleichsverhandlungen bzw. zur Auszahlung eines Geldbetrages (in bar) im Umfang des Pflichtteiles bereit. Das Angebot liegt Ihren Klienten vor und gilt noch. Aufgrund des Verhaltens Ihrer Klienten muss meine Mandantin jedoch davon ausgehen, dass Ihre Klienten nicht ernstlich an einer gütlichen Einigung interessiert sind. Aus diesem Grund habe ich im Auftrag meiner Mandantin dem Gericht beantragt, das Gerichts verfahren fortzusetzen (vgl. Beilage). Ich bitte um Kenntnisnahme.
Dieses Schreiben erfolgt vertraulich
Mit freundlichen, kollegialen Grüssen
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