Tag 681 Verfügung – Einreichung einer Stellungnahme

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Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin

In der Beilage erhalten Sie die Eingabe der Beklagten vom 1. April 2016.

Sie erhalten Gelegenheit, bis 25. April 2016 eine schriftliche Stellungnahme einzureichen.

Im Unterlassungsfall wird Verzicht auf Stellungnahme angenommen.

Eingaben und Beilagen sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO).

Mit freundlichen Grüssen

Der Gerichtspräsident

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