Sehr geehrter Herr Vizepräsident
Ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 5. Juli 2016 (bei uns eingegangen am 6. Juli 2016), mit welchem Sie uns die Eingabe der Beklagten/Gesuchsgegnerin vom 30. Juni 2016 zugestellt haben. Ich ersuche höflich um Ansetzung einer kurzen Frist von 10 Tagen, d.h. bis am 18. Juli 2016, zur Erstattung einer Stellungnahme.
Zur Begründung weise ich darauf hin, dass die Stellungnahme vom 30. Juni 2016 der Gesuchsgegnerin neue Vorbringen enthält, zu denen sich die Gesuchsteller bisher nicht äussern konnten. Zwecks Wahrung des rechtlichen Gehörs und in Anwendung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (BGE 138 1 484, E. 2.1 f.) ersuche ich entsprechend höflich um Ansetzung der oben erwähnten Frist.
Mit vorzüglicher Hochachtung
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