Tag 914 Gesuch gegen Fristerstreckung

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Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben mit Verfügung vom 8. November 2016 der Gesuchsgegnerin die Frist zur Stellungnahme in obiger Sache bis am 28. November 2016 erstreckt. Hiermit beantrage ich, dass der Gesuchsgegnerin keine weitere Fristerstreckung, eventualiter lediglich eine kurze Nachfrist von fünf Tagen gewährt wird, um eine allfällige Stellungnahme einzureichen. Wie bereits im Gesuch vom 13. Oktober 2016 dargelegt, besteht unter den Erben Uneinigkeit über die Verwaltung des Nachlasses. Zudem besteht aufgrund des Verhaltens der Gesuchsgegnerin die Gefahr des Vermögenszerfalles. Die zur Sicherung und zum Erhalt des Nachlasses notwendige Erbschaftsverwaltung ist daher umgehend und von Amtes wegen anzuordnen, damit der Erbschaftsverwalter die dringend notwendigen Rechtshandlungen umgehend in die Wege leiten kann.

Mit vorzüglicher Hochachtung

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