Tag 919 Erbschaftsamt Höfe 2. Fristerstreckung für Stellungnahme

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Sehr geehrte Damen und Herren

Wir beziehen uns auf Ihr zweites Gesuch um Fristerstreckung vom 28. November 2016.

Die Frist zur Einreichung der Stellungnahme wird letztmalig bis 6. Dezember 2016 erstreckt. Diese Frist ist nicht erstreckbar.

Freundliche Grüsse

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